Auftragsbedingungen
Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für Bestellungen des Kunden (der „Kunde“) gegenüber IIC International AG (der „Anbieter“), soweit diese hierauf verweisen.
1 GEGENSTAND DER LEISTUNGEN
1.1 Gegenstand dieser Auftragsbedingungen ist die Bereitstellung von Leistungen im Bereich des KI-gestützten Sourcings (die „Leistungen“). Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung.
1.2 Bei sämtlichen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein konkreter Erfolg wird vom Anbieter nicht geschuldet. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung übermittelt der Anbieter dem Kunden bestimmte Daten und Informationen, Gegenstand und Hauptleistungspflicht des Vertrags sind aber die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen, bei denen diese Daten und Informationen anfallen bzw. zusammengestellt werden. Dementsprechend handelt es sich nicht um einen Datenkauf, einen Datenlizenzvertrag oder einen sonstigen Vertrag über die Bereitstellung der Daten.
1.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Bestellung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
2 EINSATZ VON SOURCEVISE
2.1 Die Leistungen des Anbieters umfassen die Unterstützung des Kunden bei der Beschaffung bestimmter vom Kunden definierter Waren und Dienstleistungen unter Einsatz von Sourcevise, einem KI-gestützten Softwaretool, das den Beschaffungsprozess automatisiert. Sourcevise sichtet für vom Kunden definierte Produkte oder Dienstleistungen Drittquellen im Internet, um gemäß den vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen potenzielle Lieferanten zu ermitteln. Sourcevise arbeitet mit einer Multi-Agent-Architektur, die auf verschiedene Dritttools, Datenbanken und IT-Anbieter zurückgreift. Kern ist eine qualifizierte Websuche, die je Suchauftrag parallele KI-Abfragen ausführt.
2.2 Sourcevise verarbeitet vom Kunden bereitgestellte Spezifikationen, etwa technische Parameter, Preisvorstellungen, Liefergebiete oder Qualitätsanforderungen. Ergänzend kann der Kunde vorgeben, dass weitere Daten, wie Messeausstellerlisten oder bestehende Lieferantenlisten, genutzt werden sollen. Darauf aufbauend erstellt Sourcevise automatisierte Anfragen an potenzielle Lieferanten und führt bei Bedarf Standarddialoge mit den potenziellen Lieferanten, um Details zu klären. Die eingehenden Rückmeldungen – beispielsweise Preise, Lieferzeiten oder Zertifizierungen – werden automatisiert in standardisierter Form aufbereitet.
2.3 Die von Sourcevise erzeugten Resultate werden dem Kunden je nach Umfang der Bestellung in zwei Formaten per Link, CSV oder als Präsentation bereitgestellt:
- Long List: Übersicht potenzieller Lieferanten mit Kontaktdaten (falls verfügbar) und ausgewählten Unternehmensinformationen.
- Short List: Qualifizierte Auswahl, die zusätzlich die Rückmeldungen der Lieferanten bezüglich Lieferbarkeit und Erfüllung ausgewählter Kriterien enthält
3 PRÜFUNGSPFLICHT DES KUNDEN
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die von Sourcevise recherchierten Ergebnisse ungeprüft zur Verfügung. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass (a) die Ergebnisse korrekt, vollständig und aktuell sind und (b) die Dienste für bestimmte subjektive Zwecke des Kunden geeignet sind oder dass sie eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen.
3.2 Die von Sourcevise erzeugten Ergebnisse basieren auf öffentlichen Quellen, Angaben und Datenbanken Dritter und künstlicher Intelligenz, sind daher möglicherweise fehleranfällig und werden vom Anbieter grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität überprüft. Der wesentliche Zweck der Verwendung von Sourcevise besteht darin, den Zeit- und Kostenaufwand im Einkauf erheblich zu reduzieren, was gleichzeitig damit einhergeht, eine KI- bedingte Ungenauigkeit und Fehleranfälligkeit in Kauf zu nehmen. Der Anbieter strebt eine Genauigkeit von ca. 90 % an.
3.3 Die Entscheidung über die Verwendung der von Sourcevise erzeugten Ergebnisse liegt allein beim Kunden. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, die von Sourcevise erzeugten Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen und trägt das alleinige Risiko für sämtliche daraus resultierenden rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Folgen.
4 DATEN
4.1 Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich der Bestellung und der Auftragsbedingungen, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, (i) die ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts allgemein bekannt sind oder nachträglich allgemein bekannt werden; (ii) die empfangende Partei ohne Rückgriff auf Vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; (iii) die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist; oder (iv) die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat. Nicht als Weitergabe an Dritte gemäß Satz 1 gilt eine Weitergabe an Verbundene Unternehmen der zur Vertraulichkeit verpflichteten Partei, eine Weitergabe nach dem „need-to-know“-Prinzip an bei der Durchführung der Bestellung eingesetzte Erfüllungsgehilfen sowie an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Prüfer. In jedem Fall darf der Anbieter Vertrauliche Informationen des Kunden verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen (insb. Angabe von Unternehmensinformationen und Anforderungen des Kunden beim Einholen von Angeboten im Rahmen von Abfragen und KI- gestütztem Sourcing), einschließlich ihrer Aufrechterhaltung, Sicherheit, Weiterentwicklung und Verbesserung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist. Die Verpflichtungen nach dieser Ziff. 4.1 bestehen nach Beendigung der Bestellung noch 5 Jahre fort.
4.2 Der Kunde erhält an den von Sourcevise erzeugten Ergebnissen ein einfaches, nicht- übertragbares Recht zur Nutzung für seine eigenen internen Geschäftszwecke. Soweit in den Ergebnissen enthaltene Daten und Informationen Bedingungen Dritter unterliegen, hat der Kunde diese Bedingungen einzuhalten. Die Leistungen sind nur für den Kunden bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters ganz oder in Teilen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4.3 Soweit der Anbieter bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierfür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.
5 VERGÜTUNG
5.1 Der Kunde hat dem Anbieter die Vergütung zu bezahlen, die sich aus der jeweiligen Bestellung ergibt.
5.2 Der Anbieter stellt dem Kunden die Leistungen monatlich nachschüssig in Rechnung, soweit nicht in einer Bestellung etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde hat die geschuldete Vergütung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rechnung zu bezahlen.
5.3 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
6 HAFTUNG
6.1 Der Anbieter haftet für (a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie (b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter außer in den Fällen von Ziff. 6.1 (b) nur für eine Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung diese Auftragsbedingungen überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
6.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise vorhersehbare Gesamtschaden aus allen unter Ziff. 6.2 fallenden Schadensfällen unter diesen Auftragsbedingungen insgesamt nicht den Betrag der jeweiligen Bestellung übersteigen soll. Die Haftung des Anbieters für alle Schäden unter diesen Auftragsbedingungen, die unter die Ziff. 6.2 fallen, wird deshalb insgesamt auf den vorgenannten Betrag begrenzt.
6.4 In allen anderen als den in Ziff. 6.1 (b) und 6.2 genannten Fällen haftet der Anbieter nicht für leichte Fahrlässigkeit. Außer in den Fällen der Ziff. 6.1 haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn.
7 LAUFZEIT
7.1 Jede zugrundeliegende Bestellung bleibt solange in Kraft, bis die vereinbarte Laufzeit endet oder die Bestellung gemäß ihrer jeweiligen Bestimmungen gekündigt wird.
7.2 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn an anderer Stelle (bspw. in der Bestellung) auf deren Geltung hingewiesen wird.
8.2 Jede Partei wird die bei der Durchführung dieser Auftragsbedingungen für sie geltenden Gesetze befolgen, einschließlich anwendbarer Gesetze zu Datenschutz, Mindestlohn und sonstige Arbeitsbedingungen oder Exportkontrollen.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll – soweit rechtlich zulässig – eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
8.4 Mündliche Abmachungen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Auch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder die elektronische Übermittlung des eigenhändig unterzeichneten Dokumentes genügt dem Schriftformerfordernis.
8.5 Soweit diese Auftragsbedingungen „Schriftform“ oder „schriftlich“ verlangen, ist damit Schriftform i.S.d. § 126 BGB unter Ausschluss von § 127 BGB gemeint.
8.6 Gerichtsstand ist Freiburg, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
8.7 Diese Auftragsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
 
        